Rechssichere Messungen

Betreiber jeglicher öffentlicher Bauten wie Mietshäuser, Hotels, Gaststätten, Büros, Banken, Geschäften, Werkstätten oder Baustellen laut Betriebssicherheitsverordnung zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet.
Wir sind befähigte Person im Sinne der TRBS 1203 und bieten ihnen eine rechtsichere Prüfung mit vollständiger Dokumentation.

Auch im privaten Bereich ist dies sehr wichtig. Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich.
Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile. Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.

Rechtssichere Messungen für elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BetrSichV, TRBS, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105-100, DIN-VDE113-1
Die gesetzlichen Anforderungen für Industrie und Gewerbe:
Die Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel ist Pflicht. Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das Siebte Sozialgesetzbuch (SGB VII) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII). Die Prüfungen von Arbeitsmitteln waren bisher in der BGV A3 und der DIN VDE 0701-0702 starr festgelegt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) lösen die Verordnungen der Berufsgenossenschaften ab.
Für den Prüfer ergeben sich dadurch größere Freiheiten. Im Rahmen einer Gefährdungs-beurteilung legt der Prüfer die jeweiligen Prüffristen für den Arbeitsplatz fest. Dies bedeutet zwar einen größeren Freiraum bei der Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes, gleichzeitig aber auch eine größere Eigenverantwortung mit allen daraus folgenden Konsequenzen.
Wir prüfen auf Grundlage der BGV A3 und DIN VDE 0701-0702 und erfüllen damit die TRBS. So sind Sie und wir auf der sicheren Seite!

Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV, TRBS 1111
Die gesetzlichen Anforderungen:
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber dazu, zu ermitteln, ob Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bestehen und diese zu bewerten. Auf dieser Grundlage hat er die notwendigen Maßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Diese Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG wird durch die Anforderungen der BetrSichV für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln konkretisiert.
Wir erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 direkt während der elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung nach BGV A3.

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